Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat den Einspruch des FC Rot-Weiß Erfurt gegen den Abzug eines Punktes in der 3. Liga abgelehnt. Die Strafe war wegen eines Verstoßes des Vereins gegen die Zulassungsauflagen verhängt worden.
Die turnusmäßige Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison durch den DFB hatte beim Traditionsklub aus Thüringen eine Liquiditätslücke ergeben. Diese konnte der FC Rot-Weiß nach Ansicht des Verbandes innerhalb der vorgegebenen Frist nicht vollständig schließen. Das stellte einen Auflagenverstoß dar. Das DFB-Statut 3. Liga sieht den Abzug eines Punktes vor, wenn eine Liquiditätslücke nur zu 51 bis 90 Prozent geschlossen werden kann.
Der Punktabzug ist noch nicht rechtskräftig. Rot-Weiß Erfurt hat die Möglichkeit, der Entscheidung innerhalb von drei Tagen (also bis Montag) offiziell beim Zulassungsbeschwerde-Ausschuss des DFB zu widersprechen.
In der Tabelle belegen die Erfurter nach 25 Spieltagen den letzten Platz. Rechnet man den Punktabzug ein, hätte das Gründungsmitglied der 3. Liga nun 17 Zähler auf dem Konto. Der Rückstand auf einen Nichtabstiegsplatz würde damit elf Punkte betragen.
Rot-Weiß Erfurt: DFB bestätigt Punktabzug
Nun noch Beschwerde beim Zulassungsbeschwerde-Ausschuss möglich.
Datum der Veröffentlichung: 24.02.2018 09:51 Uhr | Autor: MSPW
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